8. Umbuchungen bei offenen Maßnahmen
Eine Umbuchung ist bis 28 Tage vor Beginn der gebuchten Maßnahme einmalig kostenlos möglich. Umbuchungswünsche zu einem späteren Zeitpunkt oder wiederholte Umbuchungen können nur bei der Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von jeweils 25,00 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berücksichtigt werden.
9. Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung.
10. Verrechnung von Storno- und Umbuchungsgebühren
Der Kunde erhält nach Bekanntgabe seiner Stornierung oder bei Umbuchung eine Bestätigung und eine Rechnung über die Höhe der zu zahlenden Gebühren. Für deren Entrichtung gelten die allgemeinen Zahlungsbedingungen (Ziffer 7). Bei bereits entrichteten Seminargebühren können Storno- bzw. Umbuchungsgebühren bei Erstattungen direkt in Abzug gebracht werden.
11. Kursdurchführung, Terminverschiebungen, Gebührenerstattung, Ausschluss von Schadenersatz
Die Müller & Höfler GbR ist berechtigt, Ort und Zeit der Maßnahme zu ändern. Der Teilnehmer hat in diesem Fall ein Recht auf Rücktritt, wenn die Änderung nicht nur unwesentlich ist.
Ein Wechsel von Referenten wird vorbehalten, es sei denn, ein bestimmter Referent ist ausdrücklich für eine firmenspezifische Maßnahme gebucht worden. Darüber hinaus wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Veranstaltungen wegen Erkrankung der Referenten, extremer Wetterbedingungen oder sonstiger nicht durch die Müller & Höfler GbR zu vertretenden Umständen auch kurzfristig ausfallen/eingeschränkt werden können.
Im Fall von ersatzlosen Absagen werden die Teilnehmer informiert und bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet.
Bei Terminverschiebungen im Rahmen von firmenspezifischen Maßnahmen seitens des Kunden erlischt der Anspruch auf auftragsgemäße Leistungserbringung durch die Müller & Höfler GbR zum vereinbarten Termin, insbesondere der Anspruch auf den Einsatz spezifischer Referenten. Sollten der Müller & Höfler GbR durch die Terminverschiebung zudem finanzielle Nachteile entstehen, behält sich die Müller & Höfler GbR vor, den nicht eingehaltenen Termin im Rahmen der allgemeinen Stornoregelungen (Ziffer 7) als Stornierung in Rechnung zu stellen. Grundsätzlich wird jedoch versucht, eine einvernehmliche Regelung mit zeitnahem Ersatztermin zu finden.
Bei offenen Maßnahmen behält sich die Müller & Höfler GbR vor, bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von acht Teilnehmern alle gemeldeten Teilnehmer bis spätestens 21 Tage vor Seminardurchführung über eine mögliche Absage zu unterrichten und bis spätestens 7 Tage vor Seminartermin verbindlich abzusagen. Mit der Ankündigung einer möglichen Maßnahmenabsage durch die Müller & Höfler GbR sind die allgemeinen Stornoregelungen (Ziffer 7) für die betroffenen Kunden ausgesetzt, d.h. die Kunden können sowohl kostenlos umbuchen als auch einen alternativen Anbieter suchen. Im Falle bereits gezahlter Lehrgangsgebühren werden diese zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche von Teilnehmern oder Kunden gleich welcher Art, insbesondere aber Schadensersatzansprüche auf Grund von Änderungen oder Absage einer Maßnahme der Müller & Höfler GbR aus den oben genannten Gründen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
12. Kündigung der Teilnahme an der Maßnahme
12.1 Die Parteien können den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein Kündigungsgrund entsprechend § 626 BGB vorliegt.
12.2 Onlinekurse, die unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (Fern-USG) fallen:
(1) Der Teilnehmer kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform.
(3) Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrags entspricht.
13. Schutz von Teilnehmern und Referenten, Leistungskontrolle, Leistungsmängel und Leistungsverhinderung
Maßnahmen bauen auf ein empfindliches Beziehungsgeflecht zwischen Teilnehmern und Referenten. Daher sind Maßnahmen zum Teil sehr anfällig für äußere Einflüsse. Bei erlebnisintensiven Einheiten, psychologisch tiefenwirksamen Übungen oder auch bestimmten Formen des handlungsorientierten Trainings können unerwartete äußere Einflüsse die Teilnehmer sogar gefährden. Vertreter von Kundenunternehmen sind ausdrücklich eingeladen, sich stichprobenartig von der ordnungsgemäßen Erbringung vereinbarter Leistungen zu überzeugen. In Rücksichtnahme auf die oben genannten Punkte wird jedoch um eine kurze Ankündigung des Besuches gebeten, und um Verständnis, wenn bei der Ankunft zur angemessenen Beendigung einer bestimmten Übung/ Einheit um Geduld gebeten wird.
Zudem folgen Maßnahmen einem Gesamtplan. Erfolg oder Misserfolg einer Maßnahme sind dementsprechend erst mit Abschluss der Maßnahme angemessen zu beurteilen. Entsteht im Rahmen einer Hospitation der Eindruck von Leistungsmängeln, steht es dem Kundenunternehmen frei, bei den ausführenden Referenten oder Verantwortlichen der Müller & Höfler GbR diskret und in angemessener Form den Mangel zu benennen, die Mangelbehebung einzufordern und, wenn der Mangel nicht innerhalb angemessener und den Umständen des Einzelfalls entsprechender Frist erfolgt, gegenüber der Müller & Höfler GbR geltend zu machen. Über eine teilnehmende Beobachtung und die diskrete Mängelanzeige hinausgehende, direkte Eingriffe in den Ablauf einer Maßnahme durch nicht als Teilnehmer angemeldete Vertreter von Kundenunternehmen behält sich die Müller & Höfler GbR dagegen vor, als aktive Leistungsverhinderung zu bewerten. In diesen Fällen sind Mängelanerkennung und damit verbundene Regressansprüche des Kundenunternehmens grundsätzlich ausgeschlossen.
14. Vertragserweiterungen
Die dauerhafte Teilnahme von zusätzlichen Personen an firmenspezifischen Maßnahmen ist grundsätzlich im Vorlauf mit der Müller & Höfler GbR abzustimmen und kann verweigert werden, wenn dadurch die ursprüngliche Konzeption in Frage gestellt, oder aber der vereinbarte Angebotsrahmen unverhältnismäßig ausgeweitet wird. Das Gleiche gilt für die Aufnahme zusätzlicher Inhalte in eine laufende Maßnahme.
15. Kulanz
Die Anwendung von Kulanzspielräumen im Einzelfall beeinträchtigt in keiner Form die grundsätzliche Gültigkeit der hier getroffenen Regelungen und begründet keinerlei weitergehende Ansprüche für die betroffenen Kunden, Teilnehmer oder auch Dritte.
16. Allgemeiner Haftungsausschluss
Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Wenn wir durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten sind, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Dazu gehört insbesondere unsere Pflicht zum Tätigwerden und der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, die in § 3 beschrieben wird.
Die Müller & Höfler GbR haftet nicht für Schäden, die Teilnehmern oder Kunden im Zusammenhang mit Maßnahmen der Müller & Höfler GbR entstehen. Für Outdoor-Veranstaltungen oder sonstige Maßnahmen, bei denen eine Gefährdung in der Natur der Sache liegt, verlangt die Müller & Höfler GbR zudem einen ausdrücklichen, persönlichen Haftungsausschluss von allen Teilnehmern.
17. Vertragssprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
18. Gewährleistung / Kundendienst
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf gelieferte Sachen 12 Monate.
Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache/die digitalen Güter oder die erbrachte Dienstleistung bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies natürlich keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen kontakt@edufox24.de zur Verfügung.
19. Gerichtsstand
19.1 Onlinekurse, die unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (Fern-USG) fallen:
(1) Für Streitigkeiten aus einem Fernunterrichtsvertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertrags ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Teilnehmer seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
(2) Eine abweichende Vereinbarung ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich
1. nach dem Entstehen der Streitigkeit oder
2. für den Fall geschlossen wird, dass der Teilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
19.2 alle übrigen Angebote:
(1) Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.
20. Schlussbestimmungen / Streitbeilegung
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
* Maßnahmen (Workshops, Training, Coaching, Seminar, Kurs, Tutorial, Erklärvideo, Lernkarten, etc.)
AGB’s zum Download:
>>> AGBs_aktuell