Oft wird der „Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung“ auch wie folgt bezeichnet:
- Ausbilderschein
- AdA-Schein
- AEVO-Schein
So die Theorie. In der Praxis jedoch ist dieser Nachweis nicht mehr das einzige Exempel, was erbracht werden muss, um Auszubildende ausbilden zu dürfen.
Eine bestandene AEVO-Prüfung führt zwar automatisch zum Ausbilderschein, ist aber nur ein Teil deiner Ausbildereignung. Den anderen Part beweist du dann in der Praxis.
Zugegeben, pädagogisches Wissen spielt heute eine bedeutendere Rolle im Vergleich zu früher. Du musst wissen, wie Du Lernziele vereinbarst, welcher Lernweg für wen am besten geeignet ist, welche Lernmethoden hierbei am besten funktionieren, wie Du deine Auszubildenden am besten begleiten kannst und wie Du mit Ihnen zielführend umgehst. Du musst in verschiedene Rollen schlüpfen können – Vertrauter, Elternersatz, Vorbild, Kollege … und Du musst die heutige Generation von Auszubildenden auf andere Weise „anpacken“.
Genauso wichtig sind jedoch auch notwendige Fachkenntnisse für den entsprechenden Ausbildungsberuf! Um als Ausbilder tätig sein zu können, musst Du über mindestens dasselbe berufliche Fachwissen verfügen, welches Du deinen Auszubildenden beibringen möchtest. Auf den Punkt, Du musst also selbst eine entsprechende Ausbildung in deinem Beruf (bzw. in einem artverwandten Beruf), ein abgeschlossenes Studium, o.ä. nachweisen können. Solltest Du jedoch keinen Beruf abgeschlossen haben, kannst Du deine fachliche Eignung über eine entsprechend langjährige Erfahrung in dem Beruf nachweisen, indem Du ausbilden möchtest. So eine fachliche Eignung kann nämlich durch die entsprechende Kammer zuerkannt werden.
Nur wer die Ausbildereignung UND die Ausbilderberechtigung vorweisen kann, ist in Deutschland als Ausbilder anerkannt. Mehr Informationen zu diesem Thema findest Du hier!