Erfolgreich zum AEVO-Schein

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Den AEVO-Schein auf den Zahn gefühlt

Rund um den AEVO-Schein ranken sich viele Begriffe. Mit dem Wort „Begriff“ wird der Bedeutungsinhalt einer Bezeichnung oder Vorstellung angesprochen. Ich möchte Dich in 2 Minuten durch die Irrungen und Wirrungen der Begriffe und Namen rund um die Ausbildereignung führen. Los geht’s.

AEVO-Schein, Ausbildereignung, AdA-Schein, Ausbilderschein … steht der AEVO-Schein für alles oder gibt es Unterschiede?

Wir erhalten immer wieder Anfragen, die wie folgt klingen: „Ist der Ausbilderschein das gleiche wie der AEVO-Schein der IHK?“ oder „Ist diese Ausbildereignung auch für meinen Beruf gültig?“ oder „Brauche ich in meinem Beruf überhaupt einen Ausbilderschein?“

In vielen Fällen machen wir uns alle das Leben oft schwer. Wir finden für Dinge ganz unterschiedliche oft auch undurchschaubare Begriffe, Erklärungen und Formulierungen. Ähnlich verhält es sich bei unserem Thema, dem Ausbilderschein oder der Ausbildereignung – mehrere Bedeutungen sorgen hier für Verwirrung. Wenn Du mich fragst, ist das eher ein allgemeines Problem unserer heutigen Informationsflut sowie starren, bürokratischen Regelungen. In der Tat gibt es eine große Menge an Leuten, die sich durch den Begriffsdschungel rund um Ausbildereignung & Co. schlagen müssen. Mir geht es ja in vielen anderen Bereichen genauso.

Ich frage mich dann meist, wer hat eigentlich noch Nerven für diese ganzen bürokratischen Erklärungen, gesetzlichen Einschränkungen und berufsspezifischen Besonderheiten rund um die Ausbildung? Wer weiß schon genau, was zu tun ist um ausbilden zu dürfen? Gehen wir also der Sache gemeinsam auf den Grund!

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass Ausbilder/-innen im dualen System ihre persönliche und fachliche Eignung nachweisen müssen. Als fachlich geeignet gilt, wer über die jeweiligen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie über entsprechende berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen verfügt. (BBiG-Berufsbildungsgesetz)

Begriff AEVO-Schein

Der Ausbilderschein oder wie er sonst noch heißt

AEVO-ScheinUm das Synonym „AEVO-Schein“ scharen sich wahrlich viele Begriffe. Ich zum Beispiel stoße beim Thema „Ausbildung der Ausbilder“ besonders häufig auf folgende Begrifflichkeiten:

  • Ausbilderschein
  • Ausbilder
  • AdA-Schein
  • AEVO-Schein
  • Ausbildereignung
  • Ausbildereignungsschein
  • Ausbildereignungsprüfung
  • Ausbildung der Ausbilder (AdA)
  • Berufsausbilder nach AEVO
  • Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO oder
  • Berufs- und arbeitspädagogische Eignung
  • und viele mehr…

Mit der steigenden Zahl dieser Ausdrücke steigt mitunter auch die Verunsicherung derjenigen, die sich damit auseinandersetzen müssen. Wir werden hierzu immer wieder mit ähnlichen Fragen konfrontiert:

  • „Ist das alles das Gleiche?“
  • „Worin liegen die Unterschiede?“
  • „Berechtigt jeder dieser ‚Scheine‘ zum Ausbilden in dem jeweiligen Ausbildungsberuf?“

„Sind das doch alles unterschiedliche Kurse mit verschiedenen Schwerpunkten und Abschlüssen?“

Die Ausbildereignung, ein MUSS um ausbilden zu dürfen!

Begriffe und Synonyme sind das eine. Werfen wir doch mal einen Blick auf die Gesetzeslage zum Thema. Nach der neuen Ausbildereignungsverordnung (AEVO) vom 01. August 2009 muss jeder, der in seinem Beruf ausbilden möchte, über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung verfügen!

Zur berufs- und arbeitspädagogischen Eignung – gem. § 2 AEVO – gehört die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung. Genau diese Eignung wird in einer sogenannten „Ausbildereignungsprüfung“ bei deiner jeweils zuständigen Kammer (IHK / HWK) festgestellt. Wenn Du also deine Prüfung bestanden hast, so wird Dir das mit dem „Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung“ bescheinigt. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Ausbildereignung.

Was ist AEVO?

Hinter dem Begriff „AEVO“ versteckt sich die Kurzform für „Ausbildereignungsverordnung“. Da die Ausbildereignungsprüfung der Kammern auf eben dieser AEVO beruht, findet man oftmals den Zusatz „gemäß AEVO“. Dieser Zusatz verleiht dem Ganzen einfach nur die rechtliche Grundlage und etwas mehr Nachdruck, spricht aber nicht von einer Alternative zum Ausbilderschein.

Die Ausbildereignungsprüfung, der Nachweis Deiner Kompetenzen!

Wenn Du die Ausbildereignungsprüfung bei Deiner zuständigen Kammer (IHK / HWK) bestanden hast, den hierfür offiziellen Nachweis in den Händen hältst, dann bist Du anerkannter Ausbilder und darfst Auszubildende in Deinem Beruf auszubilden. Hier musst Du dich einer theoretischen und ein praktischen Prüfung stellen. Viele kämpfen hierbei mit Prüfungsangst. Wir haben für Dich 10 spannende Lerntipps dargestellt, wie Du Prüfungsangst vorbeugen kannst und deine Prüfung sicher bestehst. Mehr dazu hier.

Die Ausbilderschein - die berufs- und arbeitspädagogische Eignung!

Oft wird der „Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung“ auch wie folgt bezeichnet:

  • Ausbilderschein
  • AdA-Schein
  • AEVO-Schein

So die Theorie. In der Praxis jedoch ist dieser Nachweis nicht mehr das einzige Exempel, was erbracht werden muss, um Auszubildende ausbilden zu dürfen.

Eine bestandene AEVO-Prüfung führt zwar automatisch zum Ausbilderschein, ist aber nur ein Teil deiner Ausbildereignung. Den anderen Part beweist du dann in der Praxis.

Zugegeben, pädagogisches Wissen spielt heute eine bedeutendere Rolle im Vergleich zu früher. Du musst wissen, wie Du Lernziele vereinbarst, welcher Lernweg für wen am besten geeignet ist, welche Lernmethoden hierbei am besten funktionieren, wie Du deine Auszubildenden am besten begleiten kannst und wie Du mit Ihnen zielführend umgehst. Du musst in verschiedene Rollen schlüpfen können – Vertrauter, Elternersatz, Vorbild, Kollege … und Du musst die heutige Generation von Auszubildenden auf andere Weise „anpacken“.

Genauso wichtig sind jedoch auch notwendige Fachkenntnisse für den entsprechenden Ausbildungsberuf! Um als Ausbilder tätig sein zu können, musst Du über mindestens dasselbe berufliche Fachwissen verfügen, welches Du deinen Auszubildenden beibringen möchtest. Auf den Punkt, Du musst also selbst eine entsprechende Ausbildung in deinem Beruf (bzw. in einem artverwandten Beruf), ein abgeschlossenes Studium, o.ä. nachweisen können. Solltest Du jedoch keinen Beruf abgeschlossen haben, kannst Du deine fachliche Eignung über eine entsprechend langjährige Erfahrung in dem Beruf nachweisen, indem Du ausbilden möchtest. So eine fachliche Eignung kann nämlich durch die entsprechende Kammer zuerkannt werden.

Nur wer die Ausbildereignung UND die Ausbilderberechtigung vorweisen kann, ist in Deutschland als Ausbilder anerkannt. Mehr Informationen zu diesem Thema findest Du hier!

Ausbilderschein oder Ausbildereignung - wir klären auf!

Auch wenn es immer wieder verschiedene Begriffe, wie z.B. Ausbilderschein oder Ausbildereignung gibt – es geht letztlich um ein und dieselbe „Ausbildung“, bzw. um ein und denselben „Kurs“. Alle gelesenen Begriffe drehen sich also schlichtweg um die Zulassung Auszubildende ausbilden zu dürfen.

Lass Dich also nicht verwirren, wenn Du wieder mal unterschiedliche Namen oder Titel liest. Es handelt sich nicht um ein anderes oder besseres Angebot. Es geht schlussendlich immer um die gleiche Vorbereitung auf den „Ausbilderschein“.

Diese „Ausbildung zum Ausbilder“ bekommst Du übrigens auch bei uns – als flexiblen und vor allem zeitsparenden Online-Ausbilderkurs. 

Betriebliche Ausfallzeiten oder kostbare Urlaubstage gehören hiermit zur Vergangenheit, denn Du wirst mit sehr vielfältigen und effektiven Lernmaterialien auf Deinen Ausbilderschein vorbereitet – und das völlig bequem, von zu Hause aus und garantiert ohne verwirrende Fantasiebegriffe und lästiger Bürokratie.

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